Schon heute ist für jedes erklärungsbedürftige Produkt eine Anleitung erforderlich, und zwar in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird. Allerdings ist nirgends ausdrücklich festgehalten, ob diese in gedruckter Form beigelegt sein muss oder ob eine digitale Form ausreicht.
Wie es aber aussieht, wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Jahresbeginn 2027 durch eine neue Verordnung abgelöst. Darin ist festgelegt, dass die technische Dokumentation in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden darf. Für Unternehmen bringt die neue Erlaubnis wesentliche Vorteile: Die Dokumente sind jederzeit (und vor allem mobil) auffindbar, abrufbar und archiviert. Es sind weniger Aktenschränke oder Lagerflächen nötig. Die Druck- und Administrationskosten reduzieren sich um ein Vielfaches und die CO2-Bilanz des Unternehmens verbessert sich.
Für digitale Neulinge könnte diese Umstellung eine grosse Herausforderung bedeuten. Ganz oben auf der Liste steht ein mehrsprachiges Content-Management-System (CMS). Mit diesem lassen sich Inhalte in verschiedenen Sprachen erstellen, verwalten, editieren und online publizieren. Zudem sind sie in Sekundenschnelle angepasst und publiziert. Das klingt jetzt vielleicht noch etwas abstrakt, aber nach einem unverbindlichen Gespräch mit uns wird alles plastischer, versprochen.
Gerne klären wir Ihre Fragen und Unsicherheiten, schauen uns die Möglichkeiten an und unterbreiten Ihnen eine bedürfnisgerechte Lösung.
Die neue Maschinenverordnung "erlaubt" Bedienungsanleitungen und Dokumentationen in digitaler Form – was Sie dazu wissen sollten.
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